Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bergschule Ötztal
1. Anmeldung und Bezahlung:
Melden sie sich bitte per Mail für ihr ausgesuchtes Angebot an. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert uns die Arbeit und garantiert ihnen einen freien Platz.
Nach dem Eingang ihrer Anmeldung erhalten sie eine schriftliche Bestätigung. Nach deren Erhalt bitten wir sie um eine Anzahlung von 50%. Der Rest wird 7 Tage vor Kursbeginn fällig.
Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen und der Bergschule Ötztal (auch dann, wenn sie sich mündlich oder telefonisch angemeldet haben).
2. Programmänderungen:
Unsere Angebote finden bei jeder Witterung statt.
Wir behalten uns vor aus Gründen wie Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse oder mangelnder Kondition der Teilnehmer das Programm zu ändern.
Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Zustimmung auf dem Anmeldeformular mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet bzw. zurückerstattet.
3. Versicherung:
Wir verfügen als Behördlich Autorisierte Bergführer über eine umfassende Haftpflichtversicherung. Alle unsere Guides sind staatlich geprüfte Bergführer oder behördlich Autorisierte Wanderführer.
Im übrigen sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Wir empfehlen ihnen, für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein.
4. Stornierung durch den Kunden:
Bei Abmeldungen bis 21 Tage vor Angebotsbeginn fallen 30% des Angebotspreises an. Bei noch späterer Abmeldung fallen 60% des Angebotspreises an. Bei Abmeldung von einer Veranstaltung von 5 Tagen oder weniger vor Beginn eines Angebots, fallen 100 % des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung des Kurses kann keine Rückerstattung erfolgen.
5. Stornierung durch den Veranstalter:
Beteiligen sich an einem Angebot zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalten), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6. Mindestteilnehmerzahl:
Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Angebot bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Selbstverständlich erstatten wir dann alle schon geleisteten Bezahlungen in voller Höhe zurück.
Möchten sie dennoch die Durchführung des Angebots wünschen, werden wir ihnen ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Sind sie mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande.
7. Haftung:
Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Angebote, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Diese Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden vom Veranstalter oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden ist. Für Handlungen des Angebotsleiters haftet der Veranstalter nur, soweit dieser in Verrichtung seiner Leitertätigkeit schuldhaft handelt.
Wir wollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede Art von Bewegung im alpinem Gelände, ein gewisses Restrisiko mit sich bringt. Jeder staatl. Berg und Skiführer versucht in jeder Situation dieses Restrisiko so gering wie möglich zu halten, dennoch ist ein Unfall nie ausgeschlossen.
Mit der Buchung eines Angebotes akzeptieren sie dieses Restrisiko.
8. Veranstalter ist die Bergschule Ötztal mit Sitz in Haiming, Tirol.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllung ist Silz. Es wird österreichisches Recht vereinbart.